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Covetrus | Lieferung
Versandkostenfrei ab CHF 199 oder bei einer WAL-Lieferung
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AGBALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1) Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Covetrus / Provet AG und ihren Kunden. Durch die Abgabe einer Bestellung erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit den AGB einverstanden. Die Covetrus / Provet AG behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Mass- gebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website www.covetrus.ch einsehbare Fassung der AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kunden werden ausdrücklich nicht anerkannt.

2) Produktabbildungen

Die Covetrus / Provet AG ist bestrebt, im Webshop, in Prospekten, in Werbeanzeigen usw. korrekte Produktabbildungen zu verwenden. Für die Richtigkeit und Aktualität der Produktabbildungen übernimmt die Covetrus / Provet AG jedoch keine Haftung. Die Co- vetrus / Provet AG behält sich das Recht vor, die Produktabbildungen jederzeit zu ändern.

3) Bestellung/Vertragsschluss

Die von der Covetrus / Provet AG im Webshop, in Prospekten, in Werbeanzeigen usw. angebotenen Produkte und Preise gelten als unverbindliche Offerteinladung der Covetrus / Provet AG gegenüber ihren Kunden. Durch die Abgabe einer Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kaufabschluss ab. Der Vertragsschluss erfolgt mittels Auftrags- oder Versandbestätigung der Covetrus / Provet AG. Die Covetrus / Provet AG behält sich das Recht vor, das Sortiment und die Preise jederzeit zu ändern.

4) Preise

Die Preisangaben im Webshop, in Prospekten, in Werbeanzeigen usw. verstehen sich in Schweizer Franken exklusive Mehrwertsteuer und exklusive Versandkosten. Die Mehr- wertsteuer und die Versandkosten werden auf jeder Rechnung separat ausgewiesen.

5) Versand

5.1 Allgemeine Informationen
Der Versand erfolgt grundsätzlich durch die Post oder einen Spediteur nach Wahl der Covetrus / Provet AG. Bis 15.00 Uhr bei der Covetrus / Provet AG eingegangene Bestellungen werden, wenn möglich jeweils bereits am nächsten Werktag an den Kunden ausgeliefert. Für den Zeitpunkt der Auslieferung an den Kunden übernimmt die Covetrus / Provet AG keine Haftung. Bei Bestellungen mit einem Warenwert von netto mindestens CHF 199.00 werden dem Kunden keine Versandkosten in Rechnung gestellt. Bei Bestellungen mit einem Waren- wert von netto unter CHF 199.00 werden folgende Versand- und Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt: Postversand: - Paket bis 10 kg = CHF 9.70 - Paket bis 20 kg = CHF 10.70 - Paket ab 20 kg = CHF 23.00 - Palette = CHF 33.00 Versand per Kühltransport (Ambient): Paket = CHF 23.00 Die Tarife können jederzeit geändert werden. Für den Versand mit einer Dispobox wird ein Zuschlag von CHF 3.30 pro Box erhoben. Expressgebühren gehen zulasten des Kunden. Der Versand ins Ausland erfolgt nach Absprache zwischen der Covetrus / Provet AG und dem Kunden. Es gelten spezielle Bedingungen.

5.2 WAL-Lieferung (Wahnsinns-Alternativ-Lieferung)
Die Covetrus / Provet AG bietet ihren Kunden die Möglichkeit, anstelle der Lieferung gemäss Ziff. 5.1 die WAL-Lieferung zu wählen. Bei dieser werden Bestellungen, die der Kunde zu verschiedenen Zeitpunkten aufgegeben hat, gebündelt und gemeinsam versandt. Der Versand erfolgt nach Wahl der Covetrus / Provet AG jeweils innert 2 bis 5 Tagen nach der ersten Bestellung. Die Bestellungen sind mit dem Vermerk «WAL- Lieferung» zu versehen. Bei WAL-Lieferungen werden dem Kunden keine Versandkosten in Rechnung gestellt.

5.3 Informationen zum Versand von Tierarzneimitteln
Seit dem 1. Januar 2018 sind beim Versand von Tierarzneimitteln in der Schweiz die GDP-Leitlinien (Guidelines of 5 November 2013 on Good Distribution Practice of medi- cinal products for human use [2013/C 343/01]) zu beachten. Der Versand von Tier- arzneimitteln erfolgt daher ausschliesslich in temperaturkontrollierten Fahrzeugen. Die Auslieferung erfolgt an registrierte und bewilligte Kundenadressen und wird jeweils durch Unterschrift dokumentiert. Es ist zu beachten, dass bei der Verpackung der Tierarznei- mittel durch die Covetrus / Provet AG keine Iso-Boxen oder Kühlelemente verwendet werden. Nach erfolgter Ablieferung liegt die Verantwortung für die ordnungsgemässe Lagerung beim Kunden. Im Übrigen wird für den Versand auf Ziff. 5.1 oben verwiesen.

5.4 Gefahrgutsendungen
Beim Versand von Gefahrgütern erhebt die Covetrus / Provet AG unabhängig vom Warenwert der Bestellung zusätzlich zu den Versandkosten gemäss Ziff. 5.1 oben einen Zuschlag von CHF 30.00 pro Bestellung.

6) Zahlung

Die Covetrus / Provet AG gewährt ihren Kunden eine Zahlungsfrist von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum. Hiervon abweichende Vereinbarungen zwischen der Covetrus / Provet AG und dem Kunden bleiben vorbehalten.

7) Eigentumsvorbehalt

Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung Eigentum der Covetrus / Provet AG. Die Covetrus / Provet AG ist berechtigt, ihren Eigentumsvorbehalt beim zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

8) Gewährleistung

Die Covetrus / Provet AG ist verpflichtet, mängelfreie Produkte zu liefern. Der Kunde hat die Lieferung der Covetrus / Provet AG unmittelbar nach dem Erhalt auf Mängel zu überprüfen. Bei offenen Mängeln beträgt die Mängelrügefrist 5 Tage nach dem Erhalt der Lieferung, bei versteckten Mängeln 5 Tage nach der Entdeckung. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn der Kunde seinen Prüfungs- und Rügepflichten innerhalb dieser Fristen nicht nachkommt. Gewährleistungsansprüche erstrecken sich auf nachgewiesene Material- und Herstellungsfehler. Schäden durch gebrauchsbedingten Verschleiss sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung der Covetrus / Provet AG bei technischen Geräten mit Herstellergarantie besteht in der Abtretung der Herstellerga- rantie. Weitergehende Gewährleistungsansprüche gegenüber der Covetrus / Provet AG sind ausgeschlossen.
Im Übrigen erfolgt die Gewährleistung nach Wahl der Covetrus / Provet AG entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Covetrus / Provet AG teilt dem Kunden nach erfolgter Mängelrüge mit, ob die mängelbehafteten Produkte zurückzusenden sind oder nicht. Die Kosten der Rücksendung oder Entsorgung mängelbehafteter Produkte gehen zulasten der Covetrus / Provet AG. Anderweitige Gewährleistungsansprüche wie Wandelung, Minderung oder Schadenersatz für Mangelfolgeschäden sind ausgeschlos- sen. Allfällige Gewährleistungsansprüche gegenüber der Covetrus / Provet AG verjähren zwei Jahre nach Erhalt der Lieferung.

9) Rücknahme

Die Rücknahme verkaufter Produkte durch die Covetrus / Provet AG gegen Rückvergü- tung des Kaufpreises erfolgt bloss ausnahmsweise und setzt voraus, dass die Covetrus / Provet AG einer Rücknahme schriftlich zustimmt und die Produkte originalverpackt und in einwandfreiem Zustand retourniert werden. Rücksendungen werden nur mit vollständig ausgefülltem Retourenschein akzeptiert. Die Kosten der Rücksendung gehen zulasten des Kunden. Bei pharmazeutischen, biologischen, bestimmten diagnostischen Produkten, Sonderanfertigungen und Gefahrgutartikeln ist eine Rücknahme aus Gründen der Quali- tätssicherung ausgeschlossen.

10) Datenschutz

Die Bearbeitung von Kundendaten durch die Covetrus / Provet AG erfolgt auf Grundlage der Datenschutzgesetzgebung.

Die Kunden der Covetrus / Provet AG erklären sich damit einverstanden, dass die Covetrus / Provet AG die ihr im Rahmen des Vertragsschlusses bekannt gewordenen Kundendaten zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag, zu Marketing- zwecken sowie zur Marktanalyse nutzt. Sie erklären sich weiter damit einverstanden, dass die Covetrus / Provet AG die Kundendaten zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag sowie zur Marktanalyse an Dritte (insbesondere Logistikpartner und Lieferanten der Covetrus / Provet AG) weitergibt. Im Übrigen wird auf die im Impressum der Website www.covetrus.ch festgehaltenen Datenschutzbestimmungen verwiesen. Diese gelten vorbehältlich anderslautender Bestimmungen in den AGB als integrierender Vertragsbestandteil derselben.

11) Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf Verträge zwischen der Covetrus / Provet AG und ihren Kunden ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und internatio- naler Verträge wie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

Für Streitigkeiten zwischen der Covetrus / Provet AG und ihren Kunden sind die Gerichte am Sitz der Covetrus / Provet AG zuständig.

Geschäftszeiten

Montag bis Donnerstag: 8.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 16.00 Uhr

Stand: Oktober 2020